Grundpositionen zur Kreativitätsentwicklung und -förderung
Kreativitätspädagogik ist auf die Bildung und Erziehung kreativ denkender und handelnder Persönlichkeiten gerichtet. Bildung und Erziehung sind dabei als ein längerfristiger Prozess der Persönlichkeitsentwicklung zu planen und zu gestalten. Das Ziel ist die kreative Befähigung von Heranwachsenden und/oder auch Erwachsenen zur aktiven Gestaltung des eigenen Lebensweges/der individuellen Lebenssituation(en). Der Gegenstand der Prozessgestaltung ist die pädagogische Anregung und Förderung der Entwicklung jeder einzelnen Persönlichkeit.
Die wesentliche Grundposition ist die Annahme, dass jeder Mensch in jedem Lebensalter über kreative Potentiale verfügt und dass diese erkannt, entwickelt und gefördert werden können. Das Erkennen, die Entwicklung und die Förderung der Kreativität vollziehen sich durch aktive geistige und praktische Tätigkeit und sind bei pädagogischer Führung auf die jeweils individuell nächst folgende Phase der Entwicklung der Befähigung der Persönlichkeit gerichtet. Diese Tätigkeiten werden überwiegend durch kreatives Denken und Handeln anregende Situationen stimuliert/ausgelöst, und sie werden durch die Persönlichkeit als problemlösendes Handeln vollzogen.
Die Kreativitätsentwicklung und -förderung werden als Grundvorgang der Anregung, der Entfaltung und Profilierung von individuellen Begabungen geplant und gestaltet. Sie folgt damit der Erkenntnis, dass Kreativität immer die wesentliche Kompetenz von entwickelten Begabungen ist. In diesem Sinne ist kreative Kompetenz die Befähigung, auf den jeweils individuellen Begabungsgebieten kreativ zu handeln und dadurch begabungsrelevante Ergebnisse/Leistungen erbringen zu können.
Die Kreativitätspädagogik projektiert damit die Begabungsentwicklung als Prozess der Herausbildung und individuellen Profilierung kognitiver, kommunikativer, künstlerisch-ästhetischer, psychomotorischer, sozial-emotionaler und kooperativer Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten kennzeichnen die Handlungskompetenzen, die im Rahmen der Begabungsgenese angeregt und ausgebildet werden sollen. Sie sind die Grundlage für ein möglichst ausgewogenes Fähigkeitsprofil für begabungsrelevantes kreatives Tätigsein.
Zur Anregung, Entwicklung und Förderung werden Tätigkeiten/Beschäftigungen aus begabungsrelevanten Bereichen in Prozesse von Spiel, Lernen, Arbeit und Freizeit integriert, deren Anforderungscharakter das Ausprobieren und Anwenden vorhandener kreativer Fähigkeiten stimuliert und deren Weiterentwicklung ermöglicht.
Diese Prozesse der Kreativitätsentwicklung und -förderung können konzeptionell integriert werden in die freizeitpädagogische Arbeit, in die Familienbildung und -erziehung, in die Arbeit von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen, in entsprechende Fort- und Weiterbildungen sowie in die individuelle Lebensgestaltung. Die besonderen psycho-physischen Potenziale der Kreativitätsentwicklung und -förderung können aber auch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Arbeit mit Benachteiligten genutzt werden.